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Rechtsschutzversicherung: Orientierungshilfe für die Auswahl

Durch die Vielzahl an wählbaren Modulen wird die Rechtsschutzversicherung immer komplexer. Welche Bausteine für wen geeignet sind und welche Leistungen hochwertige Tarife enthalten – ein Überblick.

Allein zu Mietstreitigkeiten werden in Deutschland jährlich mehr als 250.000 Prozesse geführt. Nicht nur für Mieter gibt es aber eine entsprechende Absicherung, sondern auch für Vermieter und Eigentümer. Neben Immobilien und Gründstücken ist es bei entsprechendem Bedarf zudem empfehlenswert, immer auch die Bereiche Privat- und Berufsleben sowie Straßenverkehr abzusichern. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten und Kostenvorschüsse, die bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, für den Anwalt des Gegners, für Zeugen, Sachverständige und Übersetzer, Gerichtskosten sowie Reisekosten zu einem ausländischen Gericht.

Kombi-Pakete können Absicherungslücken verhindern

Die Auswahl der richtigen Bausteine aus der Vielzahl an individuell wählbaren Modulen ist im Rechtsschutz allerdings nicht ganz einfach. „Viele Versicherer bieten daher Kombi-Pakete mit den wichtigsten Bausteinen an. Diese verhindern Versicherungslücken und sind meist sogar preiswerter als eine Einzelabsicherung“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. „Aber auch dabei sind verschiedene Qualitätsmerkmale zu beachten.“ Nachfolgend eine erste Übersicht:

Leistungsbaustein Zielgruppe Qualitätsmerkmale
Privatrechtsschutz
  • Privatpersonen mit Risiken des täglichen Lebens
  • Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer (bei manchen Anbietern auch über Verkehrsrechtsschutz abgesichert)
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsrechtsschutz ab Widerspruchsverfahren
  • Beratungsrechtsschutz z.B. in Zusammenhang mit Testament-Erstellung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
Berufsrechtsschutz (Für angestellte Mediziner und Manager gibt es spezielle Tarife)
  • Arbeitnehmer
  • Berufstätige im öffentlichen Dienst
  • Arbeitgeber für geringfügige hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältniss
  • Vorsorgeklausel für erstmalig neu hinzukommende Risiken
  • Existenzgründerklausel
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz bei Aufhebungsverträgen
Verkehrsrechtsschutz
  • Eigentümer, Halter, Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen und Anhängern zu Lande, zu Wasser oder in der Luft
  • Rechtsschutz auch für Wasser- und Luftfahrzeuge je nach Bedarf
Wohnungs- / Grundstücks- / Vermieterrechtsschutz
  • Mieter, Vermieter und Eigentümer von Wohneinheiten inklusive Garagen und Kfz-Abstellplätzen
  • Wartezeit nicht länger als drei Monate

Bei Neuabschluss Wartezeit einplanen

Bei einigen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit. Diese beträgt üblicherweise drei Monate. Das heißt, der Versicherungsfall darf frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eintreten. „Eine Mietrechtsschutzversicherung muss zum Beispiel drei Monate vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrags bestehen, damit sie zu allen Punkten greift“, sagt Schwarz. Für Eigentümer mehrerer Immobilien gilt: Der Rechtsschutz sollte nicht – wie meist üblich – auf die selbstbewohnte Wohnung begrenzt sein. Einige Versicherer sind hier großzügiger und bieten auch für fremdgenutzte Objekte Rechtsschutz.

Versicherungswechsel: Nahtlosen Übergang und Leistungsgarantie beachten

Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung und der Versicherte möchte den Anbieter wechseln, sollte er einen nahtlosen Übergang sicherstellen, um eine Absicherungslücke zu vermeiden. Außerdem sollte der neue Tarif die so genannte Spätschadenklausel enthalten. Das bedeutet, der neue Versicherer übernimmt Schäden, die innerhalb des Versicherungszeitraumes beim bisherigen Anbieter entstanden sind, deren Begleichung aber erst später als drei Jahre nach dem Versicherungswechsel fällig wird. Ebenso kann der Kunde mit dem neuen Versicherer eine Leistungsgarantie vereinbaren. Dabei sichert der neue Anbieter Leistungen zu, die im alten Vertrag besser waren.

MLP AG, April 2013