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BU-Absicherung wird durch Garantiezinssenkung um bis zu 7 Prozent teurer

  • Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent für Lebensversicherungen ab 2015 hat direkte Auswirkungen auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU)
  • MLP Musterrechnungen: Beiträge steigen um bis zu 7 Prozent, junge Versicherte besonders betroffen
Wiesloch, 15. Juli 2014 – Die vergangenen Freitag mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) beschlossene Senkung des Garantiezinses zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU). Musterrechnungen von MLP haben ergeben, dass die Prämien je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum in der Spitze um fast 7 Prozent steigen werden. Dabei gilt: Je länger der Versicherungszeitraum ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.

Ein 25-Jähriger müsste für den Abschluss einer selbständigen BU (SBU) mit einer versicherten BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67 Jahren mit einer Beitragssteigerung von 6,7 Prozent rechnen gegenüber einem Vertragsabschluss im Jahr 2014. Bei einem 35-Jährigen erhöht sich der monatliche Beitrag um 4,8 Prozent bei gleichen Vertragsbedingungen. Wird der Vertragsumfang erhöht – beispielsweise mit einer garantierten jährlichen Rentensteigerung um 3 Prozent im Leistungsfall – fällt das Beitragsplus noch höher aus (siehe Tabelle). Die Berechnung betrachtet allein die Auswirkungen der Garantiezinssenkung.

Die Ursache für die große Beitragssteigerung liegt darin, dass die Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Dieser Kapitalstock wird mit dem Garantiezins verzinst – je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag. „Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebrachte Garantiezinssenkung wird Auswirkungen auf die Kosten von BU-Versicherungen haben – selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen“, sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP.

In Deutschland wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit immer noch unterschätzt: 25 Prozent müssen ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben; häufigste Erkrankungen sind dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen. Nach 1961 Geborene erhalten im BU-Fall allenfalls eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.

Steigerung der BU-Prämie bei Vertragsabschluss ab 2015

STANDART SBU SBU MIT GAR. RENTENSTEIGERUNG*
Eintrittsalter Steigerung Steigerung
25 6,7% 6,9%
30 5,7% 5,9%
35 4,8% 4,9%
45 2,9% 3,0%

Standard: RZ (Rechnungszins aktuell) = 1,75%; RZ (Rechnungszins ab 1.1.2015) = 1,25%; Endalter = 67; garantierte Rentensteigerung = 0%; 50% Männeranteil; marktübliche Kosten
* Garantierte Rentensteigerung = 3%